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Am 5. Februar tagte der Generalrat des Deutschen Ordens im Hochmeisteramt in Wien

Die Vorbereitungen für das Ende August alle 6 Jahre stattfindende Generalkapitel sind bereits im vollen Gange. Der Generalrat hat daher die Ausschreibung für dieses wichtige beschlussfassende Gremium bewilligt. Auch wurden mehrere organisatorische Fragen behandelt und die Provinzoberinnen von Österreich, Slowenien sowie der geschäftsführende Prior von Tschechien und der Prior von Slowenien im Amt bestätigt. Der Generalrat besteht aus dem Hochmeister, der den Vorsitz innehat, der Generalassistentin sowie aus den Generalbeamteten (Generalprokurator, Generalsekretär, Generalökonom), den vier Generalräten aus verschiedenen Provinzen und den Sachverständigen der Schwestern.

Brüderregel 91: „Die oberste Autorität im Orden wird ordentlicher weise vom Hochmeister mit dem Generalrat ausgeübt. Dem Hochmeister steht die oberste Leitung über alle Provinzen, Häuser und alle Brüder, Schwestern und Familiaren nach den Normen des Kirchenrechtes, unseren Regeln und Statuten und den Beschlüssen der Generalkapitel zu. Er leitet den Orden unter ständiger Heranziehung und Mitarbeit seines Rates. Alle zur gedeihlichen Leitung des Ordens wichtigen Angelegenheiten sind vom Hochmeister mit seinem Rat auf regelmäßigen Generalratssitzungen zu beraten und zu entscheiden.“

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