Der Deutsche Orden bediente sich nach seiner Gründung für Messe und Stundenliturgie der Ordnung der Kanoniker vom Heiligen Grab in Jerusalem (Canonici regulares Ordinis S. Sepulchri). Am 13. Februar 1244 gestattete Papst Innozenz IV. dem Orden, Messe und Stundenliturgie nach dem Ritus der Dominikaner zu feiern. Der Orden übernahm die Liturgie der Predigerbrüder und passte sie den eigenen Bedürfnissen an. Am 27. Februar 1257 bestätigte Papst Alexander IV. diese Anpassungen. Die nunmehr für den Orden zusammengestellten liturgischen Vorgaben dürften auch von Elementen der Liturgie der Kanoniker vom Hl. Grab in Jerusalem und vom Dominikanerritus geprägt gewesen sein. Vor allem der bei M. Perlbach, Die Statuten ...: Gesetze, Kap. 32, festgehaltene Kalender belegt die Verbindung mit dem Kalendarium der Kanoniker vom Hl. Grab.
Gegen 1500 wurden die Liturgiebücher des Ordens in Nürnberg gedruckt. Es war die Blütezeit der ordenseigenen Liturgie. Bedingt durch die Wirren der Reformationszeit und das Schwinden der Mitgliederzahlen im 16. Jahrhundert nahm auch die Bedeutung der Ordensliturgie ab. Hochmeister Maximilian von Österreich (1590/95-1618) ließ von einem Priester ein Ordensbrevier erstellen, das aber schon sehr dem Breviarium Romanum angepaßt war. Kurze Zeit später jedoch vermerkte ein Chronograph im Nekrologium von Maastricht, daß im Jahre 1624 das Offizium des Ordens aufgegeben und das römische an dessen Stelle übernommen wurde. Obwohl man sich nun der römischen Bücher für die Feier der Liturgie bediente, blieb der Ordenskalender mit seiner Wirkung auf das öffentliche Leben dennoch aufrecht.
Im Jahre 1770 kam es zur Reduktion der kirchlich gebotenen Feiertage. Am 2. November 1770 wurde durch Hochmeister Karl Alexander von Lothringen nach eingeholtem großkapitularischem Gutachten - unter Beibehaltung der Ordensfeste am 3. Mai und 14. September zu Ehren des hl. Kreuzes sowie der Patrone St. Georg (23. 4.) und St. Elisabeth (19. 11.) - entschieden, dass auch im Orden, so wie in allen Diözesen Deutschlands, die Fest- und Fasttage verlegt oder ganz abgeschafft sein sollten.
Im Rahmen der Bemühungen um eine bessere Seelsorge hat Hochmeister Maximilian Franz von Österreich (1780-1801) weitreichende Reformen im liturgischen Leben der dem Orden unterstehenden Gebiete und Pfarreien vorgenommen; darunter ist besonders die Einführung des „Teutschen Gesangsbuchs" zu vermerken. Im Jahre 1783 wurden alle Verordnungen zu einer neuen Gottesdienstordnung zusammengefasst.
Im Großkapitel des Jahres 1839 wurde festgelegt: „Die Ordens-Ritter und Priester haben jene Fest- und Feiertage zu halten, welche die Diözese, in welcher sie wohnen, vorschreibt. Außerdem sind sie schuldig, die 4 Ordensfeste: St. Georg, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung und St. Elisabeth nicht allein selbst zu feiern, sondern auch dafür zu sorgen, daß in den ihnen zugeordneten Ordenskirchen diese vier Ordensfeste mit gehörigem Anstande gehalten werden."
Seit alters wurden die Ordensritter und -priester nach dem im Ordensbuch festgelegten Ritus zuerst im Kapitel und dann in der Kirche aufgenommen. Mit Einführung der gestuften Eingliederung in die Ordensgemeinschaften durch ein Breve des Papstes im Jahre 1862 - nach dem Noviziat drei Jahre zeitliche Profess - wurde für die Konventspriester durch Peter Rigler ein neuer Ritus geschaffen, der vermutlich am 12. Jänner 1866 das erste Mal zur Anwendung kam. Ebenso wurde ein entsprechender Ritus für die Schwestern des Ordens zusammengestellt.
In jahrelangen Bemühungen wurde von P. Johannes Berchmans Kunisch OT gegen Ende des 19. Jahrhunderts das Ordensdirektorium (Calendarium Ordinis Teutonici) und das Ordensproprium für Messe und Brevier erarbeitet und auf Ansuchen durch Hochmeister Erzherzog Eugen von Österreich 1902 bzw. 1903 von der Ritenkongregation approbiert. Beide erschienen 1903 bei Verlag Pustet in Regensburg.
Außer dem ordenseigenen Direktorium und Proprium hat P. Johannes Kunisch die liturgischen Texte zum Fest „Beatae Mariae Virginis de Domo Teutonica in Jerusalem" völlig neu erstellt und die Approbation derselben als dem Deutschen Orden eigenes Fest durch die Ritenkongregation erreicht, ebenso ein neues Offizium und Messtexte für das Fest der hl. Elisabeth. Seit dieser Zeit erschien jährlich das Ordensdirektorium, das mit kurzer Unterbrechung nach dem Konzil (1972-1982) bis heute den Ordensmitgliedern zur Gestaltung des liturgischen Jahres dient.
Am 23. Juni 1914 approbierte die Ritenkongregation den reformierten Ordenskalender nach einigen Änderungen neuerlich.
Die Ordensregeln der Brüder vom Jahre 1930 nannten folgende fünf Ordensfeste: St. Maria vom Deutschen Hause, St. Georg und St. Elisabeth, Kreuzauffindung und Kreuzerhöhung. Daneben setzten diese Regeln die folgenden Gedenktage fest nach dem Vorbild der ältesten Ordenssatzungen des 13. Jahrhunderts: den 4. Februar als Gedenktag für die Eltern der Brüder und Schwestern, den 1. Juni als Gedenktag der Stifter des Ordens, den 10. September als Gedenktag der Familiaren und Wohltäter, den 10. Oktober als Gedenktag für alle Brüder und Schwestern des Ordens. Das sind Totenanniversarien.
Die von P. Johannes erarbeiteten liturgischen Texte wurden bis zur Einführung der erneuerten Liturgie nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil verwendet. Am 7. Dezember 1966 wurde von Rom ein provisorisches Proprium bestätigt.
Das Generalkapitel 1969 hat den Ordenskalender neu festgelegt. Das Hochfest Kreuzerhöhung wurde zum Titelfest des Ordens erkoren (14. September); das Hochfest Maria vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem wurde als Gründungsfest auf den 6. Februar verlegt - am 6. Februar 1191 stellte Papst Clemens III. die neue Bruderschaft unter päpstlichen Schutz; die heilige Elisabeth wurde zur ersten Ordenspatronin (19. November), der heilige Georg (23. April) zum zweiten Ordenspatron; beide werden im Rang eines Festes gefeiert. Zu den oben in der Ordensregel von 1930 erwähnten Ordensgedenktagen wurde der 6. Dezember als Gedenktag des Gründers der Priesterkonvente P. Peter Rigler hinzugefügt.
Die im Jahre 1973 gebildete Liturgiekommission erstellte deutsche, z. T. neue Texte für das Ordensproprium.
1982 wurde auf dem Generalkapitel beschlossen, neuerlich eine Liturgiekommission einzusetzen zur Redaktion der liturgischen Texte für die Eucharistie, für die Feier der Stundenliturgie und des Rituale sowie zur Wiedereinführung des Ordensdirektoriums. Bereits im folgenden Jahr erschien wiederum das Direktorium.
Die neu bearbeiteten liturgischen Texte für die Eucharistie und die Feier des Stundengebetes sowie des Rituale, basierend auf den geschichtlichen Quellen der Ordensliturgie sowie der römischen Tradition, wurden letzthin vom Generalkapitel 1994 auf Antrag der Liturgiekommission approbiert.