Das seit 1965 vom Apostolischen Stuhl approbierte Institut der Familiaren ist dem Orden der Brüder vom Deutschen Haus Sankt Mariens (Deutscher Orden) angegliedert. Es wurde nach dem Vorbild der in den mittelalterlichen Ordensregeln genannten „familiares“ errichtet. Die Familiaren, auch Marianer genannt, sind dem Orden geistlicherweise verbunden, bilden im Sinne des Kirchenrechtes eine öffentliche Vereinigung und unterstehen der Autorität des Hochmeisters bzw. des Apostolischen Stuhles. Ihm gehören Männer und Frauen weltlichen oder geistlichen Standes an, die den Orden in seinen Werken und Anliegen unterstützen und sich so um den Orden verdient machen. Sie unterstützen den Orden aber auch im Gebet und haben Anteil an den Gebeten und guten Werken der Brüder und Schwestern des Ordens, auch über ihren Tod hinaus. Die Familiaren erhalten bei der Feier der Aufnahme das Kreuz des Ordens und den Ordensmantel.
Ihr Selbstverständnis und ihr Wirken für den Orden wird durch das „Statut der öffentlichen Vereinigung der Familiaren des Deutschen Ordens Sankt Mariens in Jerusalem“ sowie den „Durchführungsbestimmungen zum Apostolischen Statut der Familiaren“ geregelt und gestaltet.
Das Institut der Familiaren gliedert sich in Balleien und (selbständige) Komtureien, denen der Balleimeister bzw. der Komtur vorsteht.