Die Generalassistentin vertritt die Schwestern aller Provinzen im Generalrat. Als Vertreterin des Hochmeisters nimmt sie auch an den Konferenzen und Tagungen der Generaloberinnen teil und bespricht die dabei gefaßten Beschlüsse mit dem Hochmeister, der die einzelnen Provinzoberinnen davon in Kenntnis setzt. Die Generalassistentin nimmt nicht die Stelle einer Generaloberin im Sinne des Ordensrechts ein.