„Die oberste Autorität im Orden wird ordentlicher Weise vom Hochmeister mit dem Generalrat ausgeübt. … Alle zur gedeihlichen Leitung des Ordens wichtigen Angelegenheiten sind vom Hochmeister mit seinem Rat auf regelmäßigen Generalratssitzungen zu beraten und zu entscheiden. Gegebenfalls können vom Hochmeister auch die Prioren oder andere Sachverständige zu den Generalratssitzungen eingeladen werden. In Schwesternangelegenheiten werden auch Vertreterinnen der Schwestern beigezogen, in Familiarenangelegenheiten auch Familiarenvertreter“ (Brüderregel 91, vgl. Lebensregel der Schwestern 87 f.).
Die Mitglieder des Generalrates sind neben dem Hochmeister der Generalprokurator, vier aus den Provinzen gewählte Generalräte, die Generalassistentin, der/die Generalsekretär/in, der Generalökonom, zwei Sachverständige der Schwestern sowie der Sachverständige aus dem Familiareninstitut.
Mitglieder:
Hochmeister
Generalabt P. MMag. Dipl.-Bw. (FH) Frank Bayard, MBA