Am 5. Februar tagte der Generalrat des Deutschen Ordens im Hochmeisteramt in Wien
Brüderregel 91: „Die oberste Autorität im Orden wird ordentlicher weise vom Hochmeister mit dem Generalrat ausgeübt. Dem Hochmeister steht die oberste Leitung über alle Provinzen, Häuser und alle Brüder, Schwestern und Familiaren nach den Normen des Kirchenrechtes, unseren Regeln und Statuten und den Beschlüssen der Generalkapitel zu. Er leitet den Orden unter ständiger Heranziehung und Mitarbeit seines Rates. Alle zur gedeihlichen Leitung des Ordens wichtigen Angelegenheiten sind vom Hochmeister mit seinem Rat auf regelmäßigen Generalratssitzungen zu beraten und zu entscheiden.“