Der Deutsche Orden als unmittelbares kaiserliches Lehen 1840-1918
Erst unter Kaiser Ferdinand gelang es 1840 die Rechtsperson des Deutschen Ritterordens neu zu definieren. Auf Allerhöchsten Wunsch sollte der Orden fortan ein unmittelbares kaiserliches Lehen sein. Zum Wesen des Lehens gehört es unter anderem, dass unter bestimmten Bedingungen eine Neubelehnung erforderlich wird, so beim Tod des Lehensherren, im Falle des Deutschen Ritterordens also des Kaisers bzw. des Lehensnehmers, hier also des Hoch-und Deutschmeisters.
Auf Basis des kaiserlichen Dekretes hätte folglich Erzherzog Maximilian Joseph von Österreich-Este, der den Orden im seit dem Tode Erzherzog Anton Viktors fünf Jahre zuvor führte, bei der Schaffung dieses Lehenskonstruktes 1840 und dann nochmals anlässlich der Thronbesteigung Kaiser Franz Josephs I im Jahre 1848 belehnt werden müssen, was aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt wurde.
Somit erfolgte eine tatsächliche Belehnung erst mittels des unter Datum 15. Februar 1865 ausgestellten Lehensbriefes. Weder Kaiser noch Hoch- und Deutschmeister erschienen persönlich zum feierlichen Akt, sondern ließen sich vertreten.
Zwei weitere Belehnungen folgten, zunächst die von Erzherzog Eugen im Jahre 1894, die durch den Tod von Hochmeister Erzherzog Wilhelms notwendig wurde und dann als letzter Akt dieser Form im Jahre 1917. Und damit sind wir dann endlich am Ausgangspunkt angelangt, dem Heimgang des hochbetagten Kaisers mitten in den Schrecken des Ersten Weltkrieges und dessen Auswirkung auf den Deutschen Ritterorden.
Mit Kaiser Franz Joseph war der oberste Lehensherr verstorben, folglich musste Hoch- und Deutschmeister Erzherzog Eugen nunmehr bei Kaiser Karl I um eine entsprechende Neubelehnung ansuchen. Mit Lehensurkunde vom 10. Mai 1917 kam Seine Apostolische Majestät dem gerne nach. Der Lehensakt selbst vollzog sich im Ministerium und wurde einmal mehr durch Vertreter vollzogen.
Mit dem Ende der Monarchie im November 1918 war das Kapitel des unmittelbaren kaiserlichen Lehen mangels Kaiser dann endgültig erledigt. Erzherzog Eugen verzichtete 1923 auf seine Würde als Hoch- und Deutschmeister, blieb bis zu seinem Tod 1954 aber als Ordensritter seinen Gelübden treu. Mit diesem Schritt und der Wahl von Bischof Klein zum neuen Hochmeister des Ordens wurde der Weg geebnet zur Umwandlung des nicht mehr zeitgemäßen Ritterordens in einen „klerikaler Orden päpstlichen Rechts“.
Die Ausstellung zeigt erstmals die drei prachtvoll gestalteten Lehensbriefe und wird ergänzt durch Fotographie der handelnden Personen.
Die Schatzkammer im zweiten Stock des Deutschen Hauses in der Wiener Singerstraße ist Dienstag, Donnerstag und Samstags von 10-12 Uhr geöffnet, Mittwochs und Freitags von 15-17 Uhr. geöffnet. Für Gruppen sind auch Führungen außerhalb dieser Zeiten möglich.